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   OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 11 U 71/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4936
OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 11 U 71/08 (https://dejure.org/2009,4936)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.06.2009 - 11 U 71/08 (https://dejure.org/2009,4936)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 11 U 71/08 (https://dejure.org/2009,4936)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 69c UrhG, § 69d Abs 2 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG
    Urheberrechtsverletzung: Verkauf eines gebrauchten Computers mit Echtheitszertifikat

  • webshoprecht.de

    Zur fehlenden Urheberrechsverletzung bei Verkauf eines Gebrauchten Computers mit Lizenzaufkleber ohne Software

  • czarnetzki.eu PDF

    Gebrauchtcomputerverkauf ohne Software mit CoA kein Urheberrechtsverstoß

  • kanzlei.biz

    Der Computer mit dem Aufkleber

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 69c, 69d Abs. 2, 97 Abs. 1 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 69 c; ; UrhG § 69 d Abs. 2; ; UrhG § 97 Abs. 1

  • kanzlei.biz

    Der Computer mit dem Aufkleber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 69c; UrhG § 69d Abs. 2; UrhG § 97 Abs. 1
    Verletzung des Urheberrechts durch Verkauf eines gebrauchten Computers ohne aufgespielte OEM-Software

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 69 c, d Abs. 2, 97 Abs. 1 UrhG
    Wenn der Verkauf gebrauchter Computer ohne Software problematisch wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung des Urheberrechts durch Verkauf eines gebrauchten Computers ohne aufgespielte OEM-Software

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wiederherstellung eines Programms auf einem gebrauchten Computer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 5
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97

    OEM-Version

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 11 U 71/08
    Wäre die Software, auf die sich das CoA bezieht, noch auf der Festplatte des gebrauchten PC vorhanden gewesen oder dem Käufer auf einem anderen Datenträger zur Verfügung gestellt worden, läge darin nach der Rechtsprechung des BGH eine zulässige Weiterübertragung des Rechts zur Nutzung eines einzelnen Vervielfältigungsstücks der Software auf die Abnehmer des Antragsgegners (BGH, Urt. v. 6.7.2000, I ZR 244/97 - OEM-Version, GRUR 2001, 153).

    Das von dem OEM-Hersteller auf den Rechner aufgespielte Vervielfältigungsstück des Computerprogramms ist durch Veräußerung auf dem Gebiet der Europäischen Gemeinschaften in den Verkehr gebracht worden, wodurch gem. § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG die Erschöpfung des Verbreitungsrechts (§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 1 Nr. 2 UrhG) der Klägerin eingetreten ist (BGH, Urt. v. 6.7.2000, I ZR 244/97 - OEM-Version, GRUR 2001, 153).

  • OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 15/09

    Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei Lizenzverkauf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 11 U 71/08
    Die Veräußerung isolierter CoA verletzt dagegen das ausschließlich dem Rechtsinhaber zustehende Vervielfältigungsrecht (vgl. Senat, Beschluss v. 12.05.2009, 11 W 15/09), weil sie auf rechtswidrige Vervielfältigungen Dritter durch Downloaden des Programms abzielt, indem konkrete Vervielfältigungsstücke erstmalig hergestellt werden.
  • OLG Frankfurt, 25.06.1996 - 11 U 4/96

    Einstweilige Verfügung; Übertragung von Nutzungsrechten; Weiterveräußerung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 11 U 71/08
    Da das Nutzungsrecht an diesem Vervielfältigungsstück akzessorisch zum Verbreitungsrecht ist, konnte es nicht von der Verfügungsklägerin zurückbehalten werden und bei ihr verbleiben; § 34 UrhG regelt die zustimmungspflichtige Übertragung von Nutzungsrechten, nicht dagegen das Recht zur Nutzung einzelner Vervielfältigungsstücke der Software (vgl. Senat, Urt. v. 25.06.1996 - 11 U 4/96, NJW-RR 1997, 494).
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